Legale Erzeugung von Erntegut muss sichergestellt werden
System zum Erhalt der Erntegut-Bescheinigung wird Mitte Juli freigeschaltet
Um die Erntegut-Bescheinigung zu erlangen, müssen grundsätzlich die Ackerfläche in ha je Fruchtart, die verwendeten Mengen Z-Saatgut je Sorte und/oder die verwendete Menge an Nachbausaatgut erklärt werden. Die STV bietet danach zwei Verfahrensweisen an:
Der BDP bündelt die Interessen seiner Mitglieder aus den Züchtungsbereichen Landwirtschaft, Gemüse, Zierpflanzen und Reben sowie dem Saatenhandel. Rund 130 Unternehmen sind auf dem Gebiet der Züchtung und dem Vertrieb landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturarten tätig. Davon betreiben 58 eigene Zuchtprogramme. Die einzelnen Firmen arbeiten in der Regel an mehreren Fruchtarten. Der BDP setzt sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine optimale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Züchtung und die Saatgutwirtschaft sowie für die Organisation der Pflanzenforschung, für die Förderung neuer Technologien und die Weiterentwicklung des Sorten- und Saatgutwesens ein.
Die STV hat rund 60 Gesellschafter, die züchten bzw. Sorten vertreiben. Die STV kümmert sich im Auftrag ihrer Gesellschafter um die zentrale Erhebung der Nachbaugebühren und die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen der zwischen den Züchtern und ihren Partnern abgeschlossenen Verträge.
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP)
Ulrike Amoruso-Eickhorn
Stv. Geschäftsführerin, Leiterin Kommunikation und Strategie
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Tel.: 0228 98581-17, Fax: -19
E-Mail: [email protected]
www.bdp-online.de;
www.diepflanzenzuechter.de
Facebook: www.facebook.com/diepflanzenzuechter.de
Twitter: www.twitter.com/DialogBDP
Instagram: https://www.instagram.com/diepflanzenzuechter/
Linkedin: www.linkedin.com/company/bundesverband-deutscher-pflanzenzuechter-ev/